Aufnahmebedingungen
und Anmeldung
Voraussetzungen für die
Aufnahme in das Einjährige Berufskolleg
Beginn
September 2019
- Realschulabschluss oder Fachschulreife oder Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums
oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
- Zu Beginn der Ausbildung der Nachweis eines Vertrags mit einer Praxiseinrichtung. Die Fachschule
muss diese Einrichtung als geeignet anerkennen. Bei Bedarf unterstützen wir die SchülerInnen in ihrer Suche.
- Aufnahmegespräch
- BewerberInnen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben,
müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) nachweisen.
Haben sich mehr SchülerInnen angemeldet, als Plätze zur
Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Anmeldeformular Berufskolleg
Voraussetzungen für die
Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik
Beginn September 2019
- Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs (1BKSP)
- Fachhochschulreife, Fachabitur oder Abitur und ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer
sozialpädagogischem Praxisfeld, oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpäd. Praxisfeld (mind. 1-jährig)
oder
- Abgeschlossene andere Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mind. 3 und ein mind.
6-wöchiges Praktikum in einem sozialpädagischen Praxisfeld
- Aufnahmegespräch
- Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben,
müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
nach-weisen.
Dauer: Insgesamt 3 Jahre, da sich an den
2-jährigen Vollzeit-Unterricht ein 1-jähriges bezahltes Berufspraktikum anschließt. Diese Ausbildung ist besonders geeignet, wenn danach ein Studium angestrebt wird.
Anmeldeformular Fachschulausbildung
Voraussetzungen für die
Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert*
Beginn September 2019
Es gelten dieselben Voraussetzungen
wie für die zweijährige Ausbildung 2 BKSP (Punkt 1-2).
Es können aber hier weitere
Voraussetzungen anerkannt werden:
- Tätigkeit als Tagesmutter mit minderjährigen Kindern (mind. 2 Jahre),
oder
- Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtungen (mind. 2 Jahre) z.B. FSJ oder
ähnliches, oder
- Führung eines Familienhaushalts mit Kind/ern (mind. 3 Jahre)
- Ein mind. 6-wöchiges Praktikum in einer sozial-pädagogischen Einrichten wird
vorausgesetzt.
- Aufnahmegespräch
- Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben,
müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nach-weisen.
Dauer: Insgesamt 3 Jahre. Die Ausbildungsinhalte der zweijährigen Vollzeitausbildung werden auf
drei Jahre verteilt und das Berufspraktikum wird in die Schulzeit integriert, wobei mindestens 2000 Praxisstunde abgeleistet werden müssen.
* im Genehmigungsverfahren
Anmeldeformular Praxisintegriete Ausbildung
Informationen zur Ausbildung
-Flyer-