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  • kontakt@erzieherfachschule-ma.de

Aufnahmebedingungen, Anmeldung und Finanzierung

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zu den Aufnahmebedingungen, zur Anmeldung und Finanzierung der Ausbildung in das Einjährige Berufskolleg (1BKSP), in die Zweijährige Berufsfachschule (2BKSP) und in unsere beiden praxisintegrierten Ausbildungen.

praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz

Voraussetzungen für die Aufnahme

  1. Als Grundvoraussetzung gilt ein Hauptschulabschluss.
  2. Weitere Voraussetzungen, von denen eine erfüllt sein muss, sind:
    • mind. Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 + Deutschnote von 3,0, oder
    • mind. 2-jährige abgeschlossener Berufsausbildung, oder
    • FSJ / BFD in einer Kindertageseinrichtung
  3. Zusätzlich erforderlich:
    • der Ausbildungsvertrag mit einer Praxisstelle
    • Bewerber:innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (mind. B2-Sprachniveau)
  4. Aufnahmegespräch mit unserer Fachschulleiterin

Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Schul-Abschlusszeugnisses der Hauptschule bzw. des Abschlusszeugnisses einer mind. 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Aufnahmeformular

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Dauer: Insgesamt 3 Jahre

Aufnahme in das 1-jährige Berufskolleg (1BKSP)

Voraussetzungen für die Aufnahme

  1. Realschulabschluss oder Fachschulreife oder Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
  2. Zu Beginn der Ausbildung der Nachweis eines Vertrags mit einer Praxiseinrichtung. Die Fachschule muss diese Einrichtung als geeignet anerkennen. Bei Bedarf unterstützen wir die SchülerInnen in ihrer Suche.
  3. Aufnahmegespräch
  4. BewerberInnen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) nachweisen.

Haben sich mehr SchülerInnen angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.

Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Schulabschlusses und Abschlusszeugnisses
  • Anmeldeformular

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Aufnahme in die 2-jährige Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zum/zur Erzieher:in

Voraussetzungen für die Aufnahme

  1. Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs (1BKSP)
  2. Fachhochschulreife, Fachabitur oder Abitur und ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischem Praxisfeld, oder
  3. Abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpäd. Praxisfeld (mind. 1-jährig) oder
  4. Abgeschlossene andere Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mind. 3 und ein mind. 6-wöchiges Praktikum in einem sozialpädagischen Praxisfeld
  5. Aufnahmegespräch
  6. Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nach-weisen.

Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife, des Abiturs oder des Berufskollegs und Kopie des Schulabschlusses
  • Bestätigung des zweimonatigen Praktikums, wenn das Berufskolleg nicht  besucht wurde. Diese Bestätigung kann auch nachgereicht werden. Die Aufnahmebestätigung für die Fachschule erfolgt in diesem Fall vorbehaltlich
  • Anmeldeformular 2jährige Fachschulausbildung
  • Anmeldeformular PIA

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Dauer: Insgesamt 3 Jahre, da sich an den 2-jährigen Vollzeit-Unterricht ein 1-jähriges bezahltes Berufspraktikum anschließt. Diese Ausbildung ist besonders geeignet, wenn danach ein Studium angestrebt wird.

Aufnahme in die PiA-Ausbildung zum/zur Erzieher:in

Voraussetzungen für die Aufnahme

Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die zweijährige Ausbildung 2 BKSP (Punkt 1-2). Es können aber hier weitere Voraussetzungen anerkannt werden:

  1. Tätigkeit als Tagesmutter mit minderjährigen Kindern (mind. 2 Jahre), oder
  2. Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtungen (mind. 2 Jahre) z.B. FSJ oder ähnliches, oder
  3. Führung eines Familienhaushalts mit Kind/ern (mind. 3 Jahre)
  4. Ein mind. 6-wöchiges Praktikum in einer sozial-pädagogischen Einrichten wird vorausgesetzt.
  5. Aufnahmegespräch
  6. Bewerber/innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nach-weisen.

Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife, des Abiturs oder des Berufskollegs und Kopie des Schulabschlusses
  • Bestätigung des zweimonatigen Praktikums, wenn das Berufskolleg nicht  besucht wurde. Diese Bestätigung kann auch nachgereicht werden. Die Aufnahmebestätigung für die Fachschule erfolgt in diesem Fall vorbehaltlich
  • Anmeldeformular 2jährige Fachschulausbildung
  • Anmeldeformular PIA

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Dauer: Insgesamt 3 Jahre. Die Ausbildungsinhalte der zweijährigen Vollzeitausbildung werden auf drei Jahre verteilt und das Berufspraktikum wird in die Schulzeit integriert, wobei mindestens 2000 Praxisstunde abgeleistet werden müssen.

Finanzierung

Schulbeitrag, Ausbildungsförderung, Verdienst im Anerkennungsjahr

Ausbildungsförderung

Ausbildungsvergütung

Im 3. Ausbildungsabschnitt (Anerkennungsjahr) erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung (nach geltendenden Tarifverträgen).

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Informationen

Zuständige Stelle: Regierungspräsidium in Stuttgart

Online unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/

Hier ein Auszug von wichtigen Informationen. Bitte informieren Sie sich aber konkreter auf der genannten Webseite des Serviceportal Baden-Württembergs!

Bei der Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen ist die Zeugnisanerkennungsstelle zuständig, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder
  • als Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg eine vorläufige Zusage über einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg vorlegen können, das heißt eine Ausbildungsstelle in Baden-Württemberg bescheinigt, dass eine Ausbildung vorbehaltlich der Zeugnisanerkennung vorgesehen ist. Allein der Nachweis über eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg ist nicht ausreichend. Oder
  • als Bürger der EU/EWR/Schweiz einen Nachweis über die Aufnahme im Bewerbungsverfahren für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung in Baden-Württemberg vorlegen können

Hinweis: Es muss mit Bearbeitungszeiten von teilweise mehreren Monaten gerechnet werden. Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung, per E-Mail oder Telefon, verhindern eine zügige Bearbeitung der Anträge.

Einzureichende Unterlagen

  1. Unterlagen zu Ihrer Person (alle Unterlagen in Form von Kopien)
  • Personendaten Ihres Passes/Personalausweises
  • Aufenthaltstitel (falls nicht EU-Bürger/innen)
  • Nachweis über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde); originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
  • Nachweis des Wohnsitzes in Baden-Württemberg oder Nachweis über eine Zusage für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg.
  1. Zeugnisse und Übersetzungen (alle Unterlagen nur in Form von amtlich beglaubigten Kopien)
  • Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte die letzten beiden Jahreszeugnisse vor. Deutsche mit ausländischen Abschlüssen, die ein Studium anstreben, müssen ebenfalls die beiden letzten Jahreszeugnisse vorlegen.
  • Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
  • Studiennachweise aus dem Ausland (falls vorhanden)
  • Nachweis der Berufsausbildung (nur für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sportlehrer*innen im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife oder eines allgemeinbildenden Abschlusses nach einer Berufsausbildung)
  • Nachweise zur Berufstätigkeit (nur für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sportlehrer*innen im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife)
  • Falls vorhanden: letztes deutsches Zeugnis
  • Schriftlicher Lebenslauf

 

In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig, die dann gesondert nachfordern werden.
Bitte schicken Sie grundsätzlich keine Originale!

Wichtige Hinweise:
1. Reichen Sie alle Bildungsnachweise in amtlich beglaubigten Kopien ein.
2. Kopien sind dann amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel (keine Kopie!) bescheinigt, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
3. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei allen staatlichen Ämtern (z.B. Rathaus, Landratsamt, Schule, Notar)
4. Unterlagen, die nicht auf Deutsch ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Davon ausgenommen sind allgemein bildende Sekundarschulzeugnisse, sowie Unterlagen zur Person, in englischer oder französischer Sprache.
5. Amtliche Übersetzungen dürfen nur in Deutschland vereidigte Übersetzer vornehmen. Die Adressen können Sie im Branchentelefonbuch finden, beim Amtsgericht erfragen oder auf der Internetseite www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de heraussuchen.

Regierungspräsidium Stuttgart
Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Beratungsgespräche sind jederzeit möglich –
vereinbaren Sie jetzt einen telefonischen Termin!

Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr per Mail an kontakt@erzieherfachschule-ma.de oder unter der Nummer 0621-6374 279-0. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihr telefonisches Informations- oder Aufnahmegespräch!

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – und natürlich auch darüber, dass Sie uns an andere interessierte Menschen weiterempfehlen.

Kontakt

Freie Fachschule für Sozialpädagogik
Friedrich-Ebert-Str. 115-117
68167 Mannheim
Tel. 0621-6374 279-0
kontakt@erzieherfachschule-ma.de

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